Damit können neben geimpften und genesenen Personen auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Schulen übernachten, die als Zugangsberechtigung einen negativen Corona-Test von einer offiziellen Teststation nachweisen. Diese Regelung gilt vorbehaltlich der Ende Mai 2022 gültigen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg.
Die Kontrolle der Impf-, Test- und Genesenennachweise erfolgt am Anreisetag in den Gemeinschaftsunterkünften. Nicht-immunisierte Personen müssen am dritten Tag erneut einen Testnachweis vorlegen. Testmöglichkeiten werden in den Ausrichterstädten zur Verfügung stehen. Auch geimpfte und genesene Personen werden gebeten, eigenverantwortlich zu handeln und sich vor der Anreise zum Turnfest (und ggf. zwischendurch) selbst zu testen.
Sollte Ende Mai – entgegen der aktuellen Prognosen – eine Teilnahme am Landesturnfest bzw. die Übernachtung im Gemeinschaftsquartier ausschließlich für geimpfte und genesene Menschen erlaubt sein, greifen die üblichen Rücktritts- und Stornoregeln.
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