Ihr habt Lust bekommen, auch selbst beim Landesturnfest mitzumachen?

Dann lest euch für eine Teilnahme unsere Teilnahmevoraussetzungen durch und meldet euch zum nächsten Landesturnfest an!

Teilnahmeberechtigt am Landesturnfest im Mittleren Schussental sind:

  • Mitglieder von Vereinen aller Turn- und Sportverbände aus dem In- und Ausland
  • Universitäten, Schulen, kirchliche und soziale Organisationen, Firmen und andere Institutionen
  • die Angebote des Landesturnfests richten sich an Teilnehmende ab 16 Jahren, die Wettkampfteilnahme ist ab 12 Jahren möglich

Neben den Wettkämpfen/Wettbewerben und Showvorführungen finden zahlreiche Veranstaltungen sowie Informations- und Mitmachangebote statt, an denen auch ohne vorherige Anmeldung teilgenommen werden kann.

Ihr möchtet mit einer inklusiven Gruppe anreisen und seid nicht sicher was euch erwartet? Dann meldet euch bei uns per Mail an info@stb.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Landesturnfest 2024

  1. Anmeldung
    1. Die Anmeldung zum Landesturnfest Ravensburg Schussental 2024 erfolgt über GymNet. Die verbindlichen schriftlichen oder Online-Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Dies betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Schwäbischen Turnerbundes zustande.
    2. Verbindlicher Meldeschluss für alle Vereine ist der 28. Februar 2024. Je Verein wird nur eine Meldung zum Landesturnfest akzeptiert.
    3. Eine unvollständig ausgefüllte Meldung wird nicht angenommen.
    4. Bis zum offiziellen Meldeschluss am 28. Februar 2024 können jederzeit Veränderungen und Ergänzungen kostenfrei vorgenommen werden. Nach dem Meldeschluss sind Ergänzungen oder Änderungen in den Meldungen nicht mehr möglich.
    5. Jeder Verein muss pro zehn Kindern/Jugendlichen mindestens eine volljährige Betreuungsperson melden. Anmeldungen ohne eine ausreichende Anzahl volljähriger Betreuungspersonen werden nicht angenommen. Die Betreuung aller jugendlichen Teilnehmenden obliegt über die gesamte Dauer des Landesturnfestes ausschließlich den Vereinen. Dieser ist auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Alkohol-, Jugendschutz- und Rauchergesetzes verantwortlich.
    6. Jeder teilnehmende Verein muss Kari/ Helfende gemäß den jeweiligen Wettkampfausschreibungen melden. Sollte ein Verein an keinem Wettkampf/ Wettbewerb teilnehmen, für welchen Kari/ Helfende erforderlich sind, ist ein sonstiger Helfereinsatz für einen halben Tag zu absolvieren.
    7. Bei Buchung eines Gemeinschaftsquartiers ist vom Verein mindestens ein volljähriger Verantwortlicher anzugeben, der auch dort übernachtet.
    8. Die Vereine erhalten nach Meldeschluss eine Meldeübersicht. Fehler in der Meldung müssen innerhalb von einer Woche auf der Geschäftsstelle gemeldet werden, um diese zu korrigieren. Kommt keine Rückmeldung, wird die Meldung als korrekt anerkannt und die Rechnung versandt.
  2. Teilnahmegebühren, Bezahlung, Stornoregelungen
    1. Die Teilnahmegebühren für das Landesturnfest Ravensburg Schussental 2024 sind der Ausschreibung zu entnehmen.
    2. Festkarten sind nicht übertragbar. Die Festkarte berechtigt zur Teilnahme an allen melde- und kostenpflichtigen Wettkämpfen/ Wettbewerben/ Mitmachangeboten und Vorführungen, zur kostenpflichtigen Nutzung der preisgünstigen Unterkunft in den Gemeinschaftsquartieren für eine bzw. drei Übernachtungen inkl. Frühstück, zum freien Eintritt zu den Veranstaltungsstätten (mit Ausnahme der kartenpflichtigen Veranstaltungen), zum freien Eintritt zu den Wettkampfstätten, zur Nutzung der Turnfest-Linien und zum Erwerb der Eintrittskarten für alle Turnfest-Veranstaltungen zum Sonderpreis.
    3. Der Rechnungsbetrag wird am 15. Mai 2024 per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eventuelle Rechnungskorrekturen werden am 20. Juni 2024 per SEPA-Lastschrift eingezogen.
    4. Bankgebühren, die durch Rücklastschriften (z.B. durch eine Kontounterdeckung oder durch die Angabe einer falschen Bankverbindung) entstehen und vom Meldenden verursacht wurden, müssen in der entstandenen Höhe von diesem getragen werden.
    5. Bei Buchung eines Gemeinschaftsquartiers ist eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro pro Verein fällig. Die Abbuchung der Kaution erfolgt mit der Abbuchung der Teilnahmegebühren. Nach Verlassen der Räume in einwandfreiem und besenreinem Zustand erhalten die Vereine eine Bestätigung und bekommen die Kaution wieder auf das Konto zurück überwiesen.
    6. Stornierungen von Turnfestbeiträgen und Übernachtungskosten nach Meldeschluss sind nur im Krankheitsfall gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis zum 01. Mai 2024 möglich. Rückzahlungsanträge sind vom Verein bis spätestens 01.Mai 2024 an die STB-Geschäftsstelle zu richten. Verbindlich ist der Poststempel. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Erstattungsbeiträge werden nach dem Landesturnfest Ravensburg Schussental 2024 auf das vom Verein angegebenem Konto überwiesen. Erstattet werden alle Leistungen abzgl. 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr (mit Ausnahme der kartenpflichtigen Veranstaltungen, siehe 2.8).
    7. Im Krankheitsfall eines Teilnehmenden nach dem 01. Mai 2024 besteht die Möglichkeit, die Festkarte vor Ort gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro auf einen anderen Teilnehmenden des Vereins umschreiben zu lassen. Neben der Festkarte können die bereits gebuchten Übernachtungen des Erkrankten vom Ersatzteilnehmenden in Anspruch genommen werden. An gemeldeten Wettkämpfen kann nur teilgenommen werden, wenn der Ersatzteilnehmende im gemeldeten Wettkampf startberechtigt ist. Für den Wahlwettkampf gilt: der Ersatzteilnehmende kann sich vor Ort gegen eine Gebühr von 5,00 Euro ummelden.
    8. Bestellte Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und sind von der Erstattung ausgeschlossen.
  3. Teilnahme an Wettkämpfen/ Meldung von Kari und Helfenden
    1. Teilnahmeberechtigung und Jahrgangseinteilung:
      1. Eine Teilnahme an Wettkämpfen ist nur mit Festkarte möglich. Ausnahme bei Qualifikationswettkämpfen – siehe Detailausschreibung der Qualifikationswettkämpfe
      2. Das Mindestalter zur Teilnahme an Wettkämpfen beim Landesturnfest beträgt 12 Jahre, ggf. ist eine Abweichung bei Qualifikationswettkämpfen zur Bundesebene möglich. Wenn nicht ausdrücklich als „offen“ ausgeschrieben (z.B. 30+) kann nur in den ausgeschriebenen Altersklassen gestartet werden. Die startberechtigten Jahrgänge sind in der Ausschreibung vermerkt, insbesondere etwaige Abweichungen.
      3. Wettkampfteilnehmende aus anderen Landesturnverbänden, Verbänden des Landessportbundes Baden-Württemberg und aus anderen Ländern können gerne an allen Wettkämpfen teilnehmen. Gäste aus dem In- und Ausland können Turnfestsieger werden und Siegerauszeichnungen erhalten, jedoch nicht Württembergische oder Baden-Württembergische Meister bzw. Landessieger werden.
      4. Für Meisterschaftswettkämpfe und Qualifikationen zu Wettkämpfen auf Bundesebene ist die lebenslange persönliche ID und das jeweilige Startrecht in der Turnsportart erforderlich. Dies ist in den detaillierten Wettkampfausschreibungen vermerkt, die bis spätestens zum 1. November 2023 unter www.landesturnfest.org zur Verfügung stehen. Eine Teilnahme an diesen Wettkämpfen ist ohne ID und Startrecht nicht möglich.
    2. Meldegebühren für Wettkämpfe oder Wettbewerbe werden bei Nichtantritt oder bei Absage nach Meldeschluss durch den Verein nicht zurückerstattet.
    3. Antrittszeiten und -orte: Die angegeben Antrittszeiten und –orte sind verbindlich.
    4. Verpflichtende Kari/ Helfende-Meldung: Alle Kari/Helfende-Meldungen müssen über ihren Verein zum Landesturnfest 2024 im GymNet gemeldet werden.
      1. LTF-Wettkämpfe, Pokalwettkämpfe, Landesfinals, Meisterschaften etc.: Jeder teilnehmende Verein muss Kari mit entsprechender Lizenz für den Wettkampf melden. Die Vorgaben zur Anzahl und Kari-Lizenz sind in den detaillierten Wettkampfausschreibungen vermerkt. Eine Teilnahme an den oben genannten Wettkämpfen ohne Kari-Meldung ist nicht möglich. Die Einsatzplanung der neutralen und der Vereins-Kari wird von den Kari-Warten vorgenommen. An diese können sich vor Meldeschluss auch die Vereine wenden, die keinen eigenen Kari haben. Zieht der Verein nach Meldeschluss seine Wettkämpfer zurück, bleibt die Kari-Meldung trotzdem bestehen.
      2. DTB-Wahlwettkampf: Um zu gewährleisten, dass beim Wahlwettkampf alle Disziplinen mit lizenzierten Kari besetzt sind, ist das Landesturnfest in Ravensburg Schussental auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. Wir appellieren an die Vereine, vor allem lizenzierte Kari für das Gerätturnen zu melden. Für Vereine, die am Wahlwettkampf teilnehmen, gelten die folgenden Regelungen:
        a) Vereine, die mehr 3 Teilnehmende am Wahlwettkampf melden, müssen einen Kari mit mindestens D-Lizenz oder Helfende für die Leichtathletik für einen Halbtageseinsatz melden.
        b) Vereine, die mehr als 5 Teilnehmende am Wahlwettkampf melden, müssen Kari mit mindestens D-Lizenz oder Helfende für die Leichtathletik für zwei Halbtageseinsätze melden.
        c) Vereine, die mehr als 15 Teilnehmende am Wahlwettkampf melden, müssen Kari mit mindestens D-Lizenz oder Helfende für die Leichtathletik für drei Halbtageseinsätze melden.
        Die Halbtageseinsätze können auch von verschiedenen Personen eines Vereins wahrgenommen werden. Die eingesetzten Kari und Helfende müssen mind. 16 Jahre alt sein.
      3. Spielturniere: Die spielfreien Mannschaften stellen das Schiedsgericht. Der Einsatz ergibt sich aus den Spielplänen. Die Spielleitungen werden vom Fachgebiet eingesetzt.
      4. Nicht Erscheinen eines gemeldeten Kari/ Helfenden: Bei Nicht-Antreten des eingeteilten Kari/ Helfenden am Einsatztag wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 Euro pro fehlendem Einsatz erhoben. Ist dieser Vereinskari oder -mitarbeitende am Einsatztag verhindert, hat der Verein selbstständig für Ersatz zu sorgen. Diese Regelung gilt auch, wenn mehrere Kari vom Verein gemeldet werden und nur einer nicht erscheint.
    5. Mindestbeteiligung der Teilnehmendenzahlen zur Wettkampfdurchführung:
      1. Für Meisterschaften und Qualifikationen zu Bundeswettkämpfen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Einzelstartende oder 3 Teams bzw. Mannschaften.
      2. Für Pokal- und LTF-Wettkämpfe gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Einzelstartende oder 5 Teams bzw. Mannschaften.
      3. Aus organisatorischen Gründen bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, bei zu geringer Teilnehmendenzahl die Wettkämpfe zusammenzulegen oder gegebenenfalls die Wettkämpfe ausfallen zu lassen. Die betroffenen Teilnehmenden werden über den Meldenden informiert.
  4. Versicherungsschutz, Haftung
    1. Für die Teilnehmer am Landesturnfest Ravensburg Schussental 2024 besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Versicherungsvertrages der Sportbünde.
    2. Der Verein bestätigt mit der Meldung, dass alle gemeldeten Teilnehmende Mitglieder des Vereines sind und damit durch die Sportversicherung der Sportbünde versichert sind. Der Verein versichert die Richtigkeit der Altersangaben.
    3. Teilnehmende aus anderen Institutionen, Schulen, usw. müssen eigenständig dafür sorgen, dass sie den entsprechenden Versicherungsschutz zur Teilnahme am Landesturnfest besitzen.
    4. Der Schwäbische Turnerbund haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, d.h. der Veranstalter / Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und sonstige Schadensfälle. Die Teilnahme an allen angebotenen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Unfällen ist die Sport- und Haftpflichtversicherung der Vereine in Anspruch zu nehmen.
    5. Sollte der Schwäbische Turnerbund aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht durchführen, so beschränken sich die Ansprüche der Teilnehmenden – außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf die Rückerstattung der Teilnahme- und Meldegebühren.
  5. Sonstiges
    1. Personenbezogenen Daten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bereichsspezifischen Datenschutznormen und Satzungen und Ordnungen von Verbänden verarbeitet. Einen Link zur Datenschutzerklärung in GymNet gibt es unter www.dtb-gymnet.de/DatenschutzDTB.pdf. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.stb.de/links/datenschutzerklaerung/ zu finden.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten.
    3. Mit der Anmeldung erklärt sich alle Teilnehmenden mit der Veröffentlichung der Bilder zum Zwecke der Berichterstattung, u.a. auf der Website und in den Sozialen Medien einverstanden.